Über autobutler.de

Qualitätswerkstätten

Autobutler.de arbeitet mit Qualitätswerkstätten

Damit sich unsere Nutzer darauf verlassen können, nur exzellenten Service und hochwertige Leistung bei uns und unseren Partnerwerkstätten zu erhalten, sorgen wir auf mehreren Ebenen dafür, das unser Qualitätsversprechen lückenlos eingehalten wird.

Unser erklärtes Ziel dabei ist es, Transparenz und Sicherheit in eine unübersichtliche Branche zu bringen:


Kundenbewertungen der Autobutler.de Werkstätten

Kundenbewertungen der Werkstätten

Die Werkstätten auf autobutler.de werden durch unsere Kunden fortlaufend bewertet.

Auf einer Punkteskala von 1 bis 5 können alle Autobesitzer die Werkstatt nach der Ausführung eines Auftrags bewerten und kommentieren.

So können andere Nutzer von der Erfahrung früherer Kunden profitieren und haben immer genug Informationen zur Verfügung, um sich für die richtige Werkstatt zu entscheiden.

Autobutler.de - Qualitätskriterien unserer Werkstätten

Qualitätskriterien unserer Werkstätten

Alle Werkstätten, die im Netzwerk von autobutler.de vertreten sind, gehören bundesweiten Ketten an, sind Vertragwerkstätten, oder sind freie Werkstätten, die unsere Qualitätskriterien erfüllen:

  1. Unter dem Begriff Qualitätswerkstätten sind autorisierte Vertragshändler und Mitglieder anerkannter Werkstattketten oder Fachverbände zu verstehen. Freie Werkstätten unterliegen anerkannten, unabhängigen Qualitätskontrollen (Bsp. TÜV geprüft / ISO 9001 zertifiziert), um als Qualitätswerkstatt zu gelten.

  2. Für eine konstante Qualitätssicherung der Werkstätten werden in regelmäßigen Abständen Stichprobenkontrollen durchgeführt. Das Bestehen wird entsprechend gekennzeichnet. Bei mehrmaligem Nichtbestehen (maximal 3 Checks) erfolgt der unverzügliche Ausschluss von dem Portal.

  3. Für eine erhöhte Transparenz unterliegen alle Partner-Werkstätten einer Bewertungsfunktion auf autobutler.de. Diese wird durch Fahrzeughalter vorgenommen, welche zuvor auch tatsächlich einen Reparaturauftrag bei der jeweiligen Werkstatt haben durchführen lassen.

  4. Unter Berücksichtigung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen muss dem Fahrzeughalter vor Auftragsdurchführung ein verbindliches Angebot vorgelegt werden. Muss aufgrund eines unvorhergesehenen Mehraufwands oder zusätzlich zwingend notwendiger Reparaturarbeiten vom Angebot abgewichen werden, ist der Autobesitzer unverzüglich in Kenntnis zu setzen und seine Zustimmung zu einem aktualisierten Angebot einzuholen.

  5. Bei Abgabe des Fahrzeugs in der beauftragten Werkstatt erfolgt auf Kundenwunsch eine gemeinsame Begutachtung des Fahrzeugs durch Autobesitzer und den zuständigen Kundendienst bzw. Mechaniker der Werkstatt.

  6. Eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung sowie -erläuterung ist zwingend erforderlich. Im Zuge dessen werden bei der Reparatur ausgetauschte Teile bis zur Abholung des Fahrzeugs aufgehoben sowie bei Bedarf vorgelegt bzw. auf Kundenwunsch ausgehändigt.

Angebote von Werkstätten erhalten

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