Nahaufnahme eines Stopzeichens in Deutschland

Diese neuen Regelungen und Verkehrsschilder kommen 2020 auf Autofahrer zu

2020 werden einige neue Regelungen auf die deutschen Autofahrer zukommen, wobei sogar neue Verkehrsschilder entworfen und aufgestellt wurden, die ab Jahresbeginn zu beachten sind. Damit Sie auch in diesem Jahr top informiert sind, finden Sie in diesem Artikel eine einfache Übersicht zu den wichtigsten Änderungen in der StVO und den neuesten Regeln - auch bei der Kaufprämie und der Führerscheinprüfung. Zudem finden Sie eine Übersicht zu den neuen Verkehrsschildern und deren Bedeutung.

Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat schon 2019 eine Novelle vorgelegt, welche eine Vielzahl an Änderungen in der StVO vorsieht, welche bereits Anfang 2020 in Kraft treten sollen. Diese Novelle wurde von der Bundesregierung gebilligt. Nun muss der Bundesrat über die Novelle entscheiden, was frühestens am 14. Februar stattfinden wird. Sollte der Bundesrat den Änderungen zustimmen, dann treten die Änderungen 2020 in Kraft.

Der Inhalt

Das sind die neuen Verkehrsschilder 2020

Infografik zu neuen Verkehrsschildern 2020

Neue Regelungen zu Rettungsgassen

Die Strafen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse werden 2020 erhöht und sollen Bußgelder von 200 bis 300 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg nach sich ziehen sowie zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Neu hinzu kommt zudem eine Strafe für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse, wenn sich Autofahrer beispielsweise an einen Krankenwagen anhängen und in der Rettungsgasse fahren. Auch dafür werden Bußgelder in Höhe von 200 bis 300 Euro, 2 Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat angesetzt.

Diese Erhöhungen sollen zukünftig dafür sorgen, dass mehr Autos Rettungsgassen in Staus bilden, um Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeugen und der Polizei die Möglichkeit zu geben, auch bei Staus wichtige Strecken schnellstmöglich zurücklegen zu können. Allerdings kritisieren viele auch die neuen Änderungen und stellen in Frage, ob die Höhe der Bußgelder tatsächlich ausreichend ist oder ob diese noch höher hätten ausfallen sollen.

Carsharing-Fahrzeuge bekommen mehr Rechte

Mit der neuen Novelle soll das StVO auch auf die modernen Anforderungen des Straßenverkehrs eingehen, weshalb zwei neue Regelungen zum Carsharing aufgenommen werden. Diese sollen das Carsharing und die Nutzung von E-Autos fördern.

Fahrzeuge, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, dürfen nun die Fahrstreifen für Busse in den Städten nutzen. Dies wird mithilfe eines neuen Zusatzschildes ausgewiesen. Zusätzlich sollen zukünftig zudem gesondere Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge und E-Autos ausgewiesen werden. Um diese Parkplätze allerdings nutzen zu dürfen, muss das Auto über einen Ausweis zur Kennzeichung von Carsharing-Fahrzeugen verfügen.

Quelle: BMVI

Neue Regelungen zum Schutz von Radfahrern

Um nicht nur die Verbreitung von E-Autos und Carsharing-Autos zu fördern, sondern auch die von Radfahrern, werden mit der Novelle auch viele neue Regeln zum Schutz von Radfahrern eingesetzt, damit diese insbesondere in den Großstädten sicherer im Verkehr unterwegs sind.

Ein höherer Mindestabstand beim Überholen

Bisher war beim Überholen von Radfahrern lediglich ein "ausreichender" Abstand vorgeschrieben, was den Autofahrern einen großen Spielraum ließ. Dies wird sich nun allerdings ändern, denn in der Novelle wird auch ein spezifischer Mindestabstand festgelegt. Dabei ist innerorts ein Mindestabstand von 1,5 m und außerorts ein Mindestabstand von 2 m vorgeschrieben.

Sollte man diesen Mindestabstand zukünftig nicht einhalten, dann muss man mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Rechtsabbiegen nur in Schrittgeschwindigkeit

Autos und Lkw mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, d.h. maximal bei einer Geschwindigkeit zwischen 7 und 11km/h. Bei Nichteinhalten dieser Regelung droht ein Bußgeld von 70€.

Überholen an Engstellen verboten

Das Überholen von einspurigen Fahrzeugen (z.B. Fahrräder, Motorräder, u.ä.) wird an engen oder gefährlichen Stellen in Zukunft verboten. Diese Engstellen werden mithilfe eines Zusatzschildes ausgewiesen und machen so auf die Regelung aufmerksam.

Erhöhtes Parkverbot von 5 bis 8 Metern

Vor Kreuzungen und Einmündungen, an denen ein Radweg vorhanden ist, gilt mit dem neuen Gesetz ein erhöhtes Parkverbot von bis zu 8 Metern. Dies soll vor allem zum Schutz der Radfahrer gelten, da der Radweg so nicht von parkenden Autos blockiert wird, was insbesondere vor Kreuzungen eine Gefahrenstelle ist.

Parken auf dem Radweg verboten

Das Parken auf dem Radweg ist mit dem neuen Gesetz verboten. Sollte ein Radfahrer dennoch durch ein parkendes Auto behindert oder gar gefährdet werden, dann muss ein Bußgeld von 70€ bezahlt werden und der Autobesitzer erhält einen Punkt in Flensburg.

Parken auf dem Schutzstreifen verboten

Die Strafe für das Halten oder Parken auf dem Schutzstreifen werden mit der Novelle deutlich erhöht. Vorher musste der Autofahrer dafür 35€ zahlen. Heute muss der Autofahrer bzw. der Autobesitzer dabei mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld von 100€ rechnen, wenn das Halten für den Radfahrer zu einem Unfall führt.

Tempo 30 in Fahrradzonen

In ausgewiesenen Fahrrad-Zonen gilt fortan Tempo 30, damit der Radverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Zudem werden in den deutschen Städten eine Vielzahl von Fahrradzonen neu eingerichtet werden, wobei auch Elektrokleinstfahrzeuge, d.h. E-Scooter, dort fahren dürfen.

Diese Rechte bekommen Radfahrer

Mit der Novelle wird ein Zusatzschild eingeführt, welches Radfahrern das Rechtsabbiegen an roten Ampeln erlaubt. Ähnlich wie dies auch beim Autoverkehr der Fall ist, wird dies durch einen grünen Pfeil gekennzeichnet. Zudem muss der Radfahrer vor dem Abbiegen anhalten und darf beim Abbiegen niemanden gefährden.

Die Novelle gibt zusätzlich an, dass es Radfahrern erlaubt ist, nebeneinander zu fahren, wenn dabei niemand gefährdet oder behindert wird. Die Straßenverkehrsbehörden sind dank des neuen Gesetzes dabei, zu prüfen, ob Einbahnstraßen in der Gegenrichtung für Radfahrer geöffnet werden können, was zunehmend gemacht werden soll.

Zusätzlich zu diesen Regelungen werden neue Parkmöglichkeiten für Radfahrer mit Lastenfahrrädern geschaffen, denn auch diese erhalten einen neues Verkehrszeichen. Dieses markiert zukünftig Park- und Ladeflächen, die für Radfahrer mit Lastenfahrrädern vorbehalten sind.

Andere Regelungen

Bisher war das Installieren und die Verwendung von Blitzer-Apps noch eine juristische Grauzone, allerdings sollen diese nun komplett verboten werden. Sollte sich eine Blitzer-App auf Ihrem Smartphone befinden, dann erhalten Sie einen Punkt in Flenbsurg und müssen ein Bußgeld von 75€ zahlen, wenn die App bei einer Kontrolle entdeckt wird.

Eine Änderung der Führerscheinprüfung soll die Nutzung von Elektro- und Automatikautos fördern. Dadurch soll ein zusätzliches Fahrtraining mit einem Auto mit manueller Schaltung in Zukunft ausreichend sein, um nach Bestehen des Automatik-Führerscheins auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Mit dieser Regelung würde die bislang notwendige zweite amtliche Prüfung entfallen.

Um den Kauf und die Nutzung von E-Autos zusätzlich zu fördern, soll die Kaufprämie für E-Autos mit einem Nettolistenpreis von 40.000€ von den bisherigen 4.000€ auf 6.000€ erhöht werden. Bei einem Kaufpreis von bis zu 65.000€ wird der Zuschuss, der auch als Umweltbonus bezeichnet wird, dann sogar auf 5.000€ erhöht. Bei Plug-in-Hybriden soll die Kaufprämie auf 4.500€, bei einem Neupreis von 40.000€ , und 3.750€, bei einem Neupreis von 65.000€, steigen.

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